Schreibtisch mit geöffnetem Computer auf dem Bildschirm steht "Online Kurse"

FernUSG und ZFU

August 13, 20256 min read

Wenn du wegen FernUSG und ZFU zögerst, deine Expertise online zu verkaufen, lies das hier!


Inhalt:


Ich kann dir genau sagen, wie diese Gespräche ablaufen. Man ist gerade mitten im Austausch, die Energie ist gut, die Ideen sprudeln. Jemand erzählt begeistert von einem neuen Kursthema, jemand anderes überlegt, ob er ein Gruppenprogramm starten soll. Und dann kommt sie, diese eine Frage, die wie ein kalter Schauer durch die Runde zieht:

"Macht das überhaupt noch Sinn? Wegen ZFU und diesem FernUSG-Kram?"

Und plötzlich ist sie da, diese kollektive Unsicherheit. Die Euphorie kippt. Die Gespräche werden vorsichtiger. Jemand sagt, er wartet lieber noch ab. Jemand anderes will erstmal mit einem Anwalt sprechen. Und wieder jemand speichert seine Kursidee erstmal nur als Notiz in der Schublade.

Was mich daran ärgert, ist nicht die Frage an sich. Sondern, was sie auslöst. Denn ich sehe gerade überall, wie selbst erfahrene Unternehmerinnen sich zurückhalten, obwohl sie längst so weit wären. Weil ein Begriff wie „Fernunterricht“ oder „Zulassungspflicht“ plötzlich alles infrage stellt.

Dabei ist die Lage eigentlich ziemlich klar, wenn man einmal verstanden hat, worum es beim FernUSG und der ZFU überhaupt geht.


Was ist das FernUSG überhaupt?

FernUSG steht für das Fernunterrichtsschutzgesetz. Ein Gesetz, das es seit 1977 gibt. Damals war Onlinelernen noch kein Thema. Es ging um Kurse per Post, um Sprachlehrgänge auf Kassette, um Fernlehrinstitute, die Menschen das große Versprechen gemacht haben, sie könnten sich von zu Hause aus fortbilden, ohne je einen Fuß in ein Klassenzimmer zu setzen.

Der Staat wollte verhindern, dass Menschen dafür viel Geld ausgeben und am Ende mit leeren Händen dastehen. Deshalb wurde geregelt: Wenn jemand von zu Hause aus lernt, ohne echten Kontakt zum Anbieter, und dieser Anbieter Inhalte vermittelt, dann braucht das Ganze eine offizielle Zulassung. Diese Zulassung kommt von der ZFU, der Zentralstelle für Fernunterricht.

Und genau hier beginnt das Missverständnis.

Denn dieses Gesetz war nie dafür gedacht, Coaches oder Berater davon abzuhalten, Onlineangebote zu machen. Es ging nie darum, dass niemand mehr Wissen digital weitergeben darf. Und doch wird es heute genau so gelesen. Weil das Gesetz alt ist. Und weil es gerade ein Urteil gab, das vieles wieder aufgewühlt hat.


Was ist in diesem Urteil eigentlich passiert?

Im Juni 2025 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das FernUSG grundsätzlich auch dann gilt, wenn der Vertrag zwischen zwei Unternehmern geschlossen wird. Das war vorher nicht ganz klar geregelt. Das Urteil hat in vielen Köpfen ein Alarmsignal ausgelöst, und seitdem kursieren wilde Theorien, was man noch darf und was nicht.

Die Realität ist etwas unspektakulärer. Der BGH hat gesagt: Wenn jemand ein Onlineangebot verkauft, das im Kern wie Unterricht aufgebaut ist, also mit vorgegebenem Lernplan, Materialien, Videos, Aufgaben, Tests und verpflichtenden Rückmeldungen, dann ist das ein Fall für die ZFU. Und dann muss dieses Angebot auch zugelassen werden. Soweit so logisch.

Aber: Der BGH hat gleichzeitig auch erkennen lassen, dass nicht jedes Coaching- oder Beratungsangebot unter diese Definition fällt. Im Gegenteil. Er hat sogar betont, dass Unternehmensberatung kein Unterricht ist. Und dass es sehr wohl darauf ankommt, wie das Angebot gestaltet ist.


Was die ZFU interessiert – und was nicht

Damit ein Angebot wirklich als Fernunterricht gilt, müssen mehrere Dinge gleichzeitig zutreffen. Es reicht nicht, dass man mal ein paar Videos verschickt oder Arbeitsblätter mitgibt. Die ZFU schaut vor allem auf folgende Punkte:

  1. Wird hauptsächlich Wissen vermittelt, also theoretischer Inhalt?

  2. Lernen die Teilnehmer zeitlich und räumlich getrennt vom Anbieter?

  3. Gibt es eine Art Lernerfolgskontrolle – also Aufgaben, Feedback, Prüfungen?

Wenn alle drei Punkte erfüllt sind, dann sagt die ZFU: Das ist Fernunterricht. Dann brauchst du eine Zulassung. Aber wenn auch nur ein Punkt davon nicht zutrifft, sieht die Lage schon ganz anders aus.

Und genau da liegt der Hebel.


Du kannst dein Angebot so gestalten, dass das FernUSG keine Rolle spielt

Wenn du zum Beispiel ein Beratungsprogramm anbietest, das stark auf individuelle Strategien eingeht, dann ist das keine Unterrichtssituation. Wenn du zwar mit Input arbeitest, aber keine Tests, keine verpflichtenden Aufgaben, keine Bewertung einbaust, dann fehlt die Lernerfolgskontrolle. Und wenn du mit echten Live-Calls arbeitest, die nicht aufgezeichnet werden, dann bist du auch nicht in der klassischen Fernlernsituation.

Das bestätigen inzwischen auch mehrere Urteile. Das Landgericht Hamburg zum Beispiel hat einem Coach ausdrücklich recht gegeben, weil sein Angebot nicht für eine Einzelperson, sondern für eine GbR gedacht war. Und weil es keine echte Lernkontrolle gab. Das bayerische Oberlandesgericht hat erklärt, dass die Möglichkeit, im Live-Call Fragen zu stellen, noch keine Prüfung ist. Und das Landgericht München hat klargestellt: Coaching und Consulting, selbst mit digitalen Anteilen, ist kein Fernunterricht, wenn es auf individuelle Unterstützung abzielt.

Heißt: Es kommt nicht auf das Medium an, sondern auf den Aufbau. Nicht jedes digitale Angebot ist automatisch Unterrichts-pflichtig. Und schon gar nicht verboten.


Was du konkret tun kannst, um rechtlich sauber zu arbeiten

Erstens: Achte auf deine Sprache. Wenn du von Schulung, Training, Kurs oder Prüfung sprichst, dann bewegst du dich automatisch näher an dem, was die ZFU prüft. Wenn du dagegen von Beratung, Begleitung, Umsetzung oder Strategie sprichst, ist die Einordnung eine ganz andere.

Zweitens: Halte deine Live-Begleitung deutlich im Vordergrund. Zeig, dass du nicht einfach Inhalte lieferst, sondern aktiv mitarbeitest. Dass es situative Hilfe gibt, keine standardisierten Aufgaben mit Noten.

Drittens: Vermeide, dass deine Teilnehmer über Monate hinweg Zugang zu Material haben, während die Livebegleitung nur ein paar Wochen läuft. Das wirkt dann wie ein klassischer Fernkurs. Besser ist es, wenn beides zeitlich aufeinander abgestimmt ist.

Du siehst: Es ist machbar. Und du musst dafür keine Juristin sein.


Und genau hier kommt Agent 507 ins Spiel

Ich habe diesen Generator genau deshalb entwickelt, weil ich gesehen habe, wie groß die Unsicherheit ist. Und wie viele gute Ideen nicht umgesetzt werden, weil die Texte nicht sauber sind.

Agent 507 hilft dir dabei, dein Angebot so zu formulieren, dass es klar, strukturiert und rechtlich unbedenklich ist. Du bekommst keine vorgefertigten Sätze, sondern individuelle Vorschläge, die du auf dein Thema anpassen kannst. Du lernst, wie du dein Angebot beschreibst, ohne in die ZFU-Falle zu tappen. Und du bekommst alles in einer Form, die du sofort einsetzen kannst – auf deiner Webseite, in deiner E-Mail oder auf deiner Landingpage.

Das Ganze ist kostenlos. Weil ich finde, dass niemand wegen Unsicherheit auf der Stelle treten sollte.


Mein Fazit für dich

Das FernUSG ist kein Grund, deine Pläne zu begraben. Es ist ein Gesetz aus einer anderen Zeit, das heute auf moderne Angebote angewendet wird – oft mit einem Maßstab, der gar nicht mehr passt. Trotzdem ist es wichtig, dieses Gesetz ernst zu nehmen. Aber eben mit Klarheit, nicht mit Angst.

Du kannst sehr wohl Onlineangebote machen. Du darfst dein Wissen weitergeben. Und du kannst das auf eine Weise tun, die rechtlich sicher, klar formuliert und für deine Kunden hilfreich ist.

Wichtig ist nur, dass du die richtigen Worte wählst. Dass du dein Angebot nicht kleiner machst, als es ist. Aber auch nicht größer, als es sein muss.

Mit Agent 507 hast du dafür eine einfache, wirkungsvolle Unterstützung an der Hand.

Hier geht’s zum kostenlosen Zugang:
https://henriettegladiator.de/agent507

Wenn du loslegen willst, aber dir nicht sicher bist, wie du dein Angebot formulieren sollst, dann hol dir diesen Helfer an deine Seite.

Deine Expertise gehört nicht in die Schublade. Sie gehört raus – zu den Menschen, die sie brauchen.

Henriette Gladiator ist eine der wenigen in Deutschland mit einem Zertifikat als GoHighLevel-Admin. Auf ihrem Blog teilt sie einfache und praktische Strategien, um GoHighLevel optimal zu nutzen. Sie hilft Solopreneuren, ihre Arbeitsabläufe mit cleveren Automatisierungen zu erleichtern und ihre Ziele effizienter zu erreichen – ganz ohne Technikfrust. Bei Henriette findest du Ideen und Technik-Tipps, die leicht verständlich und sofort umsetzbar sind. Ihr Motto: Ein Online-Business sollte dir Freiraum und Struktur geben, statt für Stress zu sorgen.

Henriette Gladiator

Henriette Gladiator ist eine der wenigen in Deutschland mit einem Zertifikat als GoHighLevel-Admin. Auf ihrem Blog teilt sie einfache und praktische Strategien, um GoHighLevel optimal zu nutzen. Sie hilft Solopreneuren, ihre Arbeitsabläufe mit cleveren Automatisierungen zu erleichtern und ihre Ziele effizienter zu erreichen – ganz ohne Technikfrust. Bei Henriette findest du Ideen und Technik-Tipps, die leicht verständlich und sofort umsetzbar sind. Ihr Motto: Ein Online-Business sollte dir Freiraum und Struktur geben, statt für Stress zu sorgen.

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