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    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    Henriette Gladiator | SpeedFunnels | GHL KI Club | Online-Kurse | SLS | SVS | LinkedIn-Services

    Stand: 16. Oktober 2026

    Teil A – Allgemeine Bestimmungen

    § 1 Anbieter und Geltungsbereich

    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Henriette Gladiator, Stolzenbacher Str. 2, 34582 Borken, Deutschland, nachfolgend „Anbieterin" genannt, und ihren gewerblichen Kunden, Auftraggebern, Kursteilnehmern und Community-Mitgliedern, nachfolgend einheitlich „Kunde" genannt.

    1.2 Die AGB gelten insbesondere für folgende Angebote und Dienstleistungen:

    • a) SpeedFunnels, eine auf GoHighLevel basierende Software-as-a-Service-Plattform (SaaS),
    • b) den GHL KI Club und weitere Community-Angebote,
    • c) digitale Online-Kurse, Schulungen, Workshops, Coaching- und Trainingsangebote,
    • d) das Social Lead System (SLS),
    • e) das Sichtbarkeits- und Vertrauenssystem (SVS),
    • f) LinkedIn-Content- und Social-Media-Management-Dienstleistungen,
    • g) die Einrichtung, Konfiguration und Betreuung von KI-Agenten, Automationen, CRM-Systemen und anderen digitalen Lösungen,
    • h) sonstige ausdrücklich vereinbarte Beratungs-, Implementierungs- und Betreuungsleistungen.

    1.3 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die die Leistungen für ihre gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit in Anspruch nehmen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

    1.4 Die Anbieterin ist berechtigt, vor oder nach Vertragsschluss einen geeigneten Nachweis der Unternehmereigenschaft zu verlangen, beispielsweise eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Gewerbeanmeldung oder vergleichbare Angaben.

    1.5 Diese AGB gelten auch für Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands, soweit ihrer Anwendung keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

    1.6 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Anbieterin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

    1.7 Diese AGB bestehen aus einem allgemeinen Teil sowie besonderen Bestimmungen für einzelne Leistungsbereiche. Die allgemeinen Bestimmungen gelten für sämtliche Angebote, soweit die besonderen Bestimmungen nichts Abweichendes regeln.

    1.8 Individuell getroffene Vereinbarungen und ausdrücklich vereinbarte Leistungsbeschreibungen haben im Fall von Widersprüchen Vorrang vor diesen AGB.

    § 2 Vertragsschluss

    2.1 Die Darstellung von Produkten und Dienstleistungen auf Websites, Landingpages, in sozialen Netzwerken oder sonstigen Werbematerialien stellt grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solches bezeichnet ist.

    2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:

    • a) Buchung eines Produkts oder einer Dienstleistung über einen dafür vorgesehenen Bestellprozess und Annahme durch die Anbieterin,
    • b) Annahme eines individuellen Angebots in Textform,
    • c) ausdrückliche Auftragsbestätigung der Anbieterin oder
    • d) eine andere eindeutig vereinbarte Form des Vertragsschlusses.

    2.3 Bei digitalen Produkten oder Dienstleistungen mit unmittelbarem Zugang kann die Vertragsannahme auch durch Freischaltung oder Bereitstellung der vereinbarten Leistung erfolgen.

    2.4 Bei kostenlosen Community-Angeboten kommt der Nutzungsvertrag mit der Bestätigung der Registrierung beziehungsweise Freischaltung durch die Anbieterin zustande.

    2.5 Der Kunde hat bei seiner Registrierung und während der Vertragslaufzeit richtige, vollständige und aktuelle Angaben zu machen.

    2.6 Die Anbieterin kann den Abschluss eines Vertrags im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ablehnen. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.

    § 3 Leistungsumfang

    3.1 Art, Umfang und Beschaffenheit der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, dem angenommenen Angebot oder einer individuell vereinbarten Leistungsbeschreibung.

    3.2 Die Anbieterin ist berechtigt, zur Vertragserfüllung eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und geeignete Subunternehmer einzusetzen.

    3.3 Der Einsatz von Drittanbietern, Softwareplattformen, KI-Systemen und technischen Schnittstellen ist zulässig, soweit dies zur vereinbarten Leistungserbringung erforderlich und rechtlich gestattet ist.

    3.4 Funktionen und technische Abläufe, die von Drittanbietern bereitgestellt werden, können sich während der Vertragslaufzeit verändern. Die Anbieterin darf technische Anpassungen vornehmen, sofern die vereinbarte Leistung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

    3.5 Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert angeboten und vergütet.

    3.6 Ein Anspruch auf persönliche Einzelberatung, individuelle technische Umsetzung, zusätzliche Schulungen oder sonstige nicht vereinbarte Leistungen besteht nicht.

    § 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

    4.1 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur Durchführung des Vertrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

    4.2 Hierzu gehören insbesondere, soweit für den Auftrag erforderlich:

    • Zugang zu den eingesetzten Softwareplattformen und Social-Media-Accounts,
    • Informationen zu Produkten, Dienstleistungen und Zielgruppen,
    • Logos, Bilder, Markenrichtlinien und sonstige Materialien,
    • erforderliche technische Berechtigungen und Schnittstellen,
    • Freigaben von Inhalten und Veröffentlichungen,
    • rechtlich notwendige Einwilligungen und Erklärungen.

    4.3 Der Kunde gewährleistet, dass er zur Bereitstellung der übermittelten Daten, Inhalte und Zugangsmöglichkeiten berechtigt ist und deren vereinbarte Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.

    4.4 Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen, soweit die Anbieterin die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

    4.5 Entsteht durch eine vom Kunden zu vertretende Verzögerung zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach vorheriger Mitteilung und auf Grundlage einer entsprechenden Vergütungsvereinbarung gesondert berechnet werden.

    4.6 Der Kunde ist für die Sicherung seiner eigenen Zugangsdaten und für die Verwaltung der Zugriffsberechtigungen seiner Mitarbeiter verantwortlich.

    4.7 Der Kunde verpflichtet sich, die Anbieterin unverzüglich über relevante Änderungen an seiner technischen Infrastruktur, seinen Accounts oder den für die Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen zu informieren.

    § 5 Preise und Zahlungsbedingungen

    5.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausdrücklich vereinbarten Preise.

    5.2 Alle angegebenen Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern grundsätzlich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

    5.3 Die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Leistungen richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Eine umsatzsteuerfreie Abrechnung erfolgt nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

    5.4 Zahlungen erfolgen über die im Bestellprozess oder Angebot angegebenen Zahlungsarten, insbesondere über Stripe, Überweisung oder andere ausdrücklich angebotene Zahlungsdienstleister.

    5.5 Wiederkehrende Vergütungen sind, soweit nicht anders vereinbart, im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig.

    5.6 Einmalige Einrichtungsgebühren werden zu dem im Angebot oder Bestellprozess bestimmten Zeitpunkt fällig.

    5.7 Die Vereinbarung einer Ratenzahlung ändert nichts an der insgesamt geschuldeten Vergütung. Die Fälligkeit der einzelnen Raten ergibt sich aus dem jeweiligen Zahlungsplan.

    5.8 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Anbieterin kann nach vorheriger angemessener Ankündigung Leistungen vorübergehend zurückhalten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

    5.9 Die Geltendmachung gesetzlicher Verzugszinsen und weiterer nachgewiesener Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

    5.10 Kosten für externe Software, Werbebudgets, SMS, E-Mails, KI-Nutzung, Domains, Drittanbieter-Abonnements und andere verbrauchsabhängige Leistungen sind nur Bestandteil der vereinbarten Vergütung, wenn dies ausdrücklich angegeben ist.

    5.11 Eine Verrechnung mit Gegenforderungen oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig.

    § 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

    6.1 Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit, Abrechnungszeitraum, Kündigungsfrist und etwaige Verlängerungsregelungen ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung oder individuellen Vereinbarung.

    6.2 Bei unbefristeten Verträgen ohne gesondert vereinbarte Kündigungsfrist gelten die gesetzlichen Kündigungsregelungen.

    6.3 Bei Verträgen mit ausdrücklich vereinbarter Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung während dieser Laufzeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

    6.4 Eine automatische Vertragsverlängerung erfolgt nur, wenn diese bei Vertragsschluss wirksam vereinbart wurde.

    6.5 Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, oder über eine ausdrücklich vorgesehene Kündigungsfunktion erfolgen.

    6.6 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

    6.7 Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn eine Vertragspartei trotz erforderlicher Abmahnung oder Fristsetzung schwerwiegend gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.

    6.8 Die Beendigung eines einzelnen Vertrags führt nicht automatisch zur Beendigung anderer, rechtlich selbstständiger Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien.

    § 7 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

    7.1 Sämtliche urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützten Inhalte, Vorlagen, Schulungsmaterialien, Softwarekonfigurationen, Texte, Grafiken, Videos und Arbeitsergebnisse unterliegen den jeweils bestehenden Rechten ihrer Urheber oder Rechteinhaber.

    7.2 Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde an individuell für ihn erstellten und vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für seine eigene geschäftliche Tätigkeit, soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen.

    7.3 Vorbestehende oder unabhängig vom Kundenauftrag entwickelte Materialien der Anbieterin, insbesondere:

    • a) Templates und Designvorlagen,
    • b) GoHighLevel-Snapshots,
    • c) Automationsvorlagen und Workflow-Strukturen,
    • d) Prompt-Vorlagen und geschützte Schulungsunterlagen,
    • e) wiederverwendbare Konfigurationen von KI-Agenten,
    • f) standardisierte Systemarchitekturen und Methoden,

    7.4 bleiben im Rahmen der jeweils bestehenden Schutzrechte bei der Anbieterin. Für die vertragsgemäße Nutzung dieser Bestandteile erhält der Kunde die erforderlichen Nutzungsrechte nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung.

    7.5 Eine isolierte Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder kommerzielle Weiterlizenzierung solcher Bestandteile ist nur mit entsprechender Berechtigung zulässig.

    7.6 Die eigenständige Anwendung erlernter Kenntnisse, Methoden und allgemeinen Fachwissens bleibt dem Kunden gestattet. Gesetzlich nicht geschützte Ideen und Methoden werden durch diese AGB nicht zu ausschließlichen Rechten der Anbieterin.

    7.7 Für Software, KI-Modelle, Bilder, Schriftarten und sonstige Inhalte Dritter gelten ergänzend deren jeweilige Lizenzbedingungen.

    7.8 Soweit Arbeitsergebnisse mithilfe generativer KI entstehen, richtet sich deren rechtlicher Schutz nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Die Anbieterin gewährleistet keinen urheberrechtlichen Schutz, soweit dieser rechtlich nicht besteht.

    § 8 Einsatz künstlicher Intelligenz

    8.1 Die Anbieterin darf zur Erbringung ihrer Leistungen KI-gestützte Werkzeuge, Automationen und digitale Assistenzsysteme einsetzen, soweit dies mit der vereinbarten Leistung und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften vereinbar ist.

    8.2 Der Einsatz kann insbesondere zur Recherche, Texterstellung, Bildgenerierung, Datenstrukturierung, Automatisierung, Content-Planung, technischen Konfiguration und Auswertung erfolgen.

    8.3 KI-generierte Ergebnisse können sachliche Fehler, unvollständige Informationen oder technische Einschränkungen enthalten.

    8.4 Die Anbieterin ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Qualitätsanforderungen und Prüfprozesse einzuhalten. Eine absolute Fehlerfreiheit KI-gestützter Systeme wird nicht geschuldet.

    8.5 Der Kunde hat KI-gestützte Arbeitsergebnisse vor einer eigenständigen Nutzung in rechtlich oder wirtschaftlich sensiblen Zusammenhängen angemessen zu überprüfen.

    8.6 Soweit KI-Systeme personenbezogene Daten verarbeiten, müssen die hierfür erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

    8.7 Gesetzliche Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte und KI-gestützte Interaktionen sind von der jeweils verpflichteten Vertragspartei einzuhalten. Die vertragliche Verteilung von Prüf- und Umsetzungspflichten lässt zwingende gesetzliche Verantwortlichkeiten unberührt.

    § 9 Datenschutz und Vertraulichkeit

    9.1 Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

    9.2 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung der Anbieterin.

    9.3 Soweit die Anbieterin personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Vertragsparteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

    9.4 Die datenschutzrechtliche Verantwortung richtet sich nach den tatsächlichen Rollen der Vertragsparteien. Insbesondere bei Social-Media-Plattformen, KI-Diensten und externen Softwareanbietern können eigenständige oder gemeinsame Verantwortlichkeiten bestehen.

    9.5 Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Datenverarbeitung verantwortlich, soweit er hierfür datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist.

    9.6 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der anderen Partei nicht ohne Berechtigung an Dritte weiterzugeben.

    9.7 Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Vertragsende fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.

    9.8 Gesetzliche Offenlegungspflichten und erforderliche Weitergaben an zur Vertraulichkeit verpflichtete Mitarbeiter, Dienstleister oder Berater bleiben unberührt.

    § 10 Haftung

    10.1 Die Anbieterin haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

    10.2 Die Anbieterin haftet außerdem uneingeschränkt bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    10.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

    10.4 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

    10.5 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

    10.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei ausdrücklich übernommenen Garantien und aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Bestimmungen bleibt unberührt.

    10.7 Eine Haftung für technische Störungen bei Drittanbietern, Plattformänderungen oder sonstige Ereignisse außerhalb des Verantwortungsbereichs der Anbieterin besteht nur, soweit die Anbieterin hierfür nach den vorstehenden Bestimmungen einzustehen hat.

    10.8 Eine Haftung für entgangene Gewinne, mittelbare Schäden oder Datenverluste ist nicht pauschal ausgeschlossen, sondern richtet sich nach den vorstehenden Haftungsregelungen.

    10.9 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten, soweit rechtlich zulässig, auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.

    § 11 Änderungen der AGB und Leistungen

    11.1 Die Anbieterin kann diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse jederzeit ändern.

    11.2 Für bereits bestehende Vertragsverhältnisse gelten Änderungen nur, wenn hierfür eine wirksame rechtliche oder vertragliche Grundlage besteht oder der Kunde den Änderungen zustimmt.

    11.3 Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt, soweit sie bestehende Vertragsverhältnisse betreffen.

    11.4 Rein redaktionelle Anpassungen, die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien nicht verändern, können ohne gesonderte Zustimmung vorgenommen werden.

    11.5 Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs richten sich nach den getroffenen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschriften.

    § 12 Rechtswahl und Gerichtsstand

    12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

    12.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Anbieterin, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

    12.3 Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

    § 13 Schlussbestimmungen

    13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, soweit gesetzlich zulässig. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

    13.2 Individuelle Vereinbarungen bleiben von den Regelungen dieser AGB unberührt.

    13.3 Soweit in diesen AGB die Textform vorgesehen ist, genügt insbesondere eine Erklärung per E-Mail.

    Teil B – Besondere Bedingungen für SpeedFunnels

    § 14 Vertragsgegenstand

    14.1 SpeedFunnels ist eine Software-as-a-Service-Plattform (SaaS), die auf der Technologie von GoHighLevel (HighLevel) basiert und unter einer eigenen Markenbezeichnung angeboten wird.

    14.2 Die Anbieterin stellt dem Kunden im Rahmen des gebuchten Tarifs Zugang zur Plattform zur Verfügung.

    14.3 Die Plattform ermöglicht unter anderem die Nutzung von CRM-Funktionen, Websites, Funnels, Kalendern, Marketing-Automationen, E-Mail-Marketing und weiteren digitalen Funktionen.

    14.4 Der jeweils verfügbare Funktionsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Tarif und dem aktuellen technischen Leistungsangebot.

    14.5 SpeedFunnels wird ausschließlich online bereitgestellt. Ein Anspruch auf lokale Installation besteht nicht.

    14.6 Die Anbieterin ist berechtigt, die Markenbezeichnung SpeedFunnels zu ändern. Eine Umbenennung lässt die bestehenden vertraglichen Rechte und Pflichten unberührt.

    § 15 Registrierung und Nutzungsrechte

    15.1 Die Nutzung von SpeedFunnels setzt die Registrierung eines Kundenaccounts voraus.

    15.2 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Plattform für die Dauer seines Vertrags und innerhalb des gebuchten Funktionsumfangs.

    15.3 Die Anzahl zulässiger Benutzer und deren Berechtigungen richten sich nach dem gebuchten Tarif. Die gemeinsame Nutzung persönlicher Zugangsdaten durch mehrere Personen ist untersagt.

    15.4 Der Kunde darf keine technischen Schutzmaßnahmen umgehen, unberechtigten Zugriff auf die Plattform ermöglichen oder die Software entgegen geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Lizenzbedingungen nutzen.

    15.5 Eine Übertragung oder Unterlizenzierung von Nutzungsrechten ist nur zulässig, soweit dies vertraglich vereinbart oder gesetzlich gestattet ist.

    § 16 Verfügbarkeit und technische Änderungen

    16.1 Die Anbieterin strebt eine jährliche technische Verfügbarkeit von mindestens 98 Prozent an. Soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung besteht, gilt dieser Wert als vereinbarter Verfügbarkeitsmaßstab.

    16.2 Bei der Berechnung der Verfügbarkeit werden ordnungsgemäß angekündigte, erforderliche Wartungszeiten und Ausfälle aufgrund von Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Anbieterin nicht berücksichtigt, soweit dies gesetzlich zulässig und mit dem Vertragszweck vereinbar ist.

    16.3 Da SpeedFunnels auf HighLevel basiert, können Änderungen der zugrunde liegenden Plattform Auswirkungen auf einzelne Funktionen haben.

    16.4 Die Anbieterin darf erforderliche technische Anpassungen vornehmen, um die Sicherheit, Funktionsfähigkeit und Weiterentwicklung der Plattform zu gewährleisten.

    16.5 Die gesetzlichen und vertraglichen Rechte des Kunden bei einer nicht vertragsgemäßen Bereitstellung bleiben unberührt.

    § 17 Community und Support

    17.1 Kunden erhalten die zum Zeitpunkt ihres Vertragsschlusses für ihren Tarif vereinbarten zusätzlichen Unterstützungsleistungen.

    17.2 Soweit Bestandteil des gebuchten Tarifs, umfasst dies den Zugang zum GHL Gladiators Club mit vier Live-Q&A-Terminen pro Monat zur allgemeinen Nutzung der Plattform.

    17.3 Soweit im gebuchten Tarif enthalten, wird schriftlicher Support über das hierfür vorgesehene Forum montags bis freitags zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr deutscher Zeit angeboten, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz der Anbieterin.

    17.4 Für den nach Absatz 17.3 enthaltenen Support erfolgt eine erste inhaltliche Rückmeldung grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden der vorgenannten Supportzeiten. Eine vollständige Behebung innerhalb dieser Frist ist nicht geschuldet.

    17.5 Individuelle technische Umsetzungen, umfangreiche Fehleranalysen kundeneigener Konfigurationen und gesonderte Beratungsleistungen sind nur enthalten, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

    17.6 Die zusätzliche Community- oder Supportleistung ist nicht gleichbedeutend mit einem individuellen Wartungs- oder Administrationsvertrag.

    § 18 Nutzungsabhängige Kosten und Technik-Gutschein

    18.1 Soweit für den gebuchten Tarif vereinbart, erhält der Kunde monatlich ein Technik-Guthaben in Höhe von 15 US-Dollar.

    18.2 Das Guthaben kann für die vom Anbieter hierfür freigegebenen verbrauchsabhängigen Leistungen innerhalb der Plattform verwendet werden, beispielsweise für E-Mail-Versand, SMS oder bestimmte KI-Funktionen.

    18.3 Nicht verbrauchtes Guthaben verfällt am Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats und wird nicht ausgezahlt oder auf spätere Monate übertragen.

    18.4 Verbrauchsabhängige Leistungen oberhalb des enthaltenen Guthabens werden entsprechend der zum Zeitpunkt der jeweiligen Nutzung vereinbarten oder transparent ausgewiesenen Preise berechnet.

    18.5 Der Kunde ist für die Überwachung seines Verbrauchs verantwortlich. Die Anbieterin stellt hierfür die technisch verfügbaren Informationen zur Verfügung.

    18.6 Das Technik-Guthaben stellt keinen auszahlbaren Geldbetrag dar.

    § 19 Domains, Daten und technische Integrationen

    19.1 Der Kunde bleibt Inhaber seiner eigenen Domains und der von ihm eingebrachten Inhalte, soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen.

    19.2 Die Anbieterin kann im Auftrag des Kunden administrative oder technische Einstellungen zur Verknüpfung von Domains und Drittanbieterdiensten vornehmen.

    19.3 Durch eine technische Administration erlangt die Anbieterin keine Inhaberrechte an kundeneigenen Domains.

    19.4 Für externe Dienste wie Zahlungsanbieter, Telefonie, E-Mail-Zustellung, Werbeplattformen oder andere Integrationen gelten ergänzend deren jeweilige Vertrags- und Nutzungsbedingungen.

    19.5 Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass seine Nutzung der Plattform und seine Marketingaktivitäten den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

    § 20 Vertragslaufzeit und Kündigung

    20.1 Die Vertragslaufzeit und der Abrechnungszeitraum richten sich nach dem gebuchten SpeedFunnels-Tarif und den bei Vertragsschluss vereinbarten Bedingungen.

    20.2 Bei einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen monatlichen Vertrag ohne abweichende Kündigungsregelung kann der Kunde mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums kündigen.

    20.3 Für ausdrücklich vereinbarte feste Laufzeiten, insbesondere Jahresverträge, gelten die bei Vertragsschluss festgelegten Laufzeit- und Verlängerungsbedingungen.

    20.4 Eine sechsmonatige Vertragsverlängerung erfolgt nicht automatisch allein aufgrund dieser AGB, sondern nur, sofern eine solche Verlängerung im konkreten Vertrag wirksam vereinbart wurde.

    20.5 Die Anbieterin kann einen unbefristeten Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums ordentlich kündigen, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.

    20.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

    20.7 Nach Wirksamwerden der Vertragsbeendigung endet der Anspruch auf die weitere Nutzung von SpeedFunnels.

    § 21 Account-Übertragung und Datenexport

    21.1 Der Kunde kann vor Vertragsende eine Übertragung seines SpeedFunnels-Subaccounts in eine eigene HighLevel-Agency oder eine anderweitige technisch mögliche Datenübernahme beantragen.

    21.2 Die Übertragung ist nur möglich, soweit die technischen Voraussetzungen von HighLevel erfüllt sind und die erforderlichen Zustimmungen beziehungsweise Freigaben vorliegen.

    21.3 Die Anbieterin unterstützt den Kunden bei einer technisch möglichen Übertragung im vereinbarten Umfang.

    21.4 Eine kostenlose technische Unterstützung bei der Übertragung wird nach mindestens zwölf Monaten ununterbrochener SpeedFunnels-Nutzung gewährt, sofern der Kunde einen neuen HighLevel-Account über einen Affiliate-Link der Anbieterin eröffnet, HighLevel dies nach seinen geltenden Bedingungen zulässt und der Vorgang technisch möglich ist.

    21.5 Die kostenlose Unterstützung nach Absatz 21.4 begründet keine Verpflichtung des Kunden, einen Affiliate-Link zu verwenden, wenn er eine andere zulässige Vertragsbeendigung oder Datenübernahme wünscht.

    21.6 Bei anderen Übertragungen oder zusätzlichem technischem Aufwand können die Parteien eine gesonderte Vergütung vereinbaren. Gesetzliche Herausgabe-, Auskunfts- und Datenbereitstellungspflichten bleiben hiervon unberührt.

    21.7 Welche Inhalte technisch übertragen werden können, richtet sich nach den zum Übertragungszeitpunkt verfügbaren Möglichkeiten von HighLevel und den verwendeten Drittanbieterdiensten.

    21.8 Insbesondere bei Telefonnummern, externen Integrationen, Authentifizierungen, Zahlungsanbietern, API-Verbindungen und laufenden Drittanbieter-Abonnements können zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein.

    21.9 Der Kunde ist verpflichtet, vor einer Migration angemessene Datensicherungen durchzuführen, soweit ihm dies technisch möglich und zumutbar ist. Die Anbieterin erfüllt ihre eigenen vertraglichen Sicherungs- und Sorgfaltspflichten.

    21.10 Nach Vertragsende bleiben Daten für einen Zeitraum von grundsätzlich 30 Tagen zur vereinbarten Abwicklung verfügbar, soweit dies technisch möglich, vertraglich geschuldet und datenschutzrechtlich zulässig ist.

    21.11 Nach Ablauf der Aufbewahrungs- und Abwicklungsfristen werden personenbezogene Daten gelöscht beziehungsweise nach Maßgabe bestehender Auftragsverarbeitungsvereinbarungen behandelt, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Technische Sicherungskopien können abweichenden dokumentierten Löschzyklen unterliegen.

    § 22 Unzulässige Nutzung

    22.1 Die Plattform darf nicht zur Durchführung rechtswidriger Handlungen verwendet werden.

    22.2 Insbesondere untersagt sind:

    • a) rechtswidriger Versand unerlaubter Werbenachrichten,
    • b) missbräuchliche Verarbeitung personenbezogener Daten,
    • c) betrügerische oder irreführende Marketingaktivitäten,
    • d) die Verbreitung rechtswidriger Inhalte,
    • e) unberechtigte Zugriffe auf fremde Systeme,
    • f) die Umgehung technischer Sicherheitsmechanismen.

    22.3 Bei schwerwiegenden oder fortgesetzten Verstößen kann die Anbieterin nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften den Zugang einschränken oder den Vertrag außerordentlich kündigen.

    22.4 Die Anbieterin berücksichtigt hierbei die Schwere des Verstoßes, mögliche Sicherheitsrisiken und die berechtigten Interessen des Kunden.

    Teil C – Besondere Bedingungen für den GHL KI Club

    § 23 Vertragsgegenstand

    23.1 Der GHL KI Club ist ein ergänzendes Informations-, Schulungs- und Community-Angebot der Anbieterin rund um HighLevel, dessen KI-Funktionen, Automationen und mögliche geschäftliche Anwendungen.

    23.2 Der Club ist ein eigenständiges Angebot der Anbieterin und kein offizieller Bestandteil der HighLevel-Software.

    23.3 Die Anbieterin handelt hinsichtlich des Clubs im eigenen Namen und nicht als Vertreterin von HighLevel LLC.

    23.4 Der Club unterstützt seine Mitglieder dabei, HighLevel-Funktionen kennenzulernen, anzuwenden und für eigene unternehmerische Angebote einzusetzen.

    § 24 Voraussetzungen für die kostenlose Mitgliedschaft

    24.1 Die kostenlose Mitgliedschaft im GHL KI Club wird Kunden angeboten, die einen qualifizierenden HighLevel-Account über einen Affiliate-Link der Anbieterin abgeschlossen haben.

    24.2 Voraussetzungen für die kostenlose Mitgliedschaft sind:

    • a) ein aktives, kostenpflichtiges HighLevel-Abonnement,
    • b) die gültige Affiliate-Zuordnung des betreffenden Accounts zur Anbieterin,
    • c) eine bestätigte Registrierung für den GHL KI Club,
    • d) die Einhaltung dieser AGB und der Community-Regeln.

    24.3 Maßgeblich für die Affiliate-Zuordnung sind die Informationen und Entscheidungen von HighLevel im Rahmen des jeweils gültigen Affiliate-Programms.

    24.4 Die bloße Verwendung eines Affiliate-Links begründet noch keinen Anspruch auf kostenlose Mitgliedschaft, wenn eine qualifizierende Zuordnung durch HighLevel nicht erfolgt.

    24.5 Bereits bestehende HighLevel-Accounts oder Account-Upgrades können nur berücksichtigt werden, wenn sie nach den jeweils geltenden Affiliate-Bedingungen für die kostenlose Clubmitgliedschaft qualifizieren und von der Anbieterin entsprechend bestätigt werden.

    24.6 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, im erforderlichen und datenschutzrechtlich zulässigen Umfang geeignete Nachweise für die Überprüfung seiner Mitgliedschaftsberechtigung vorzulegen.

    24.7 Die Anbieterin ist berechtigt, die Voraussetzungen für die kostenlose Mitgliedschaft bei Aufnahme und während der Mitgliedschaft zu überprüfen.

    § 25 Leistungen des GHL KI Clubs

    25.1 Die Mitgliedschaft umfasst Zugang zu einer geschlossenen Online-Community mit Informationen, Diskussionen, Schulungsinhalten und Anwendungsbeispielen.

    25.2 Die Anbieterin kann insbesondere folgende Inhalte bereitstellen:

    • a) Informationen über neue und bestehende HighLevel-Funktionen,
    • b) Anleitungen zur Nutzung von KI-Funktionen und Automationen,
    • c) Anwendungsbeispiele für vermarktbare Dienstleistungen,
    • d) Vorlagen, Prompts oder andere unterstützende Materialien,
    • e) Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch,
    • f) themenbezogene Schulungen, Live-Termine oder Fragestunden.

    25.3 Welche der vorstehenden Leistungen im Einzelnen enthalten sind, ergibt sich aus der bei Aufnahme geltenden Club-Leistungsbeschreibung.

    25.4 Die Aufzählung möglicher Leistungen begründet keinen Anspruch auf die dauerhafte Bereitstellung sämtlicher genannter Formate.

    25.5 Individuelle Implementierungsleistungen, persönliche Beratung, technische Fehlerbehebung im Account des Kunden und die Erstellung kundenspezifischer Lösungen sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich zugesagt wurden.

    25.6 Die Anbieterin kann Inhalte aktualisieren, ergänzen, neu strukturieren oder durch gleichwertige Angebote ersetzen.

    § 26 Verhältnis zum HighLevel-Abonnement

    26.1 Der Vertrag über die Nutzung der HighLevel-Software besteht unmittelbar zwischen dem Kunden und seinem jeweiligen Vertragspartner bei HighLevel.

    26.2 Die Anbieterin ist nicht Vertragspartnerin dieses Software-Abonnements.

    26.3 Die Abrechnung der Software, die Bereitstellung der technischen Infrastruktur und die Entscheidung über Softwarefunktionen erfolgen durch HighLevel beziehungsweise dessen vertraglich eingebundene Unternehmen.

    26.4 Die Anbieterin übernimmt keine eigenständige Garantie für die Verfügbarkeit, Funktionsweise oder dauerhafte Bereitstellung von HighLevel.

    26.5 Eine Kündigung der Clubmitgliedschaft bewirkt keine Kündigung des HighLevel-Abonnements.

    26.6 Eine Kündigung oder Beendigung des HighLevel-Abonnements kann zum Wegfall der Voraussetzungen für die kostenlose Clubmitgliedschaft führen.

    26.7 Die Anbieterin kann für vermittelte HighLevel-Abonnements eine Affiliate-Provision von HighLevel erhalten. Dem Kunden entstehen dadurch keine zusätzlichen Gebühren gegenüber der regulären HighLevel-Abrechnung.

    § 27 Dauer und Beendigung der Mitgliedschaft

    27.1 Die kostenlose Mitgliedschaft beginnt mit der Freischaltung des Clubzugangs.

    27.2 Sie besteht grundsätzlich, solange die in § 24 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

    27.3 Entfällt die aktive Affiliate-Zuordnung, das qualifizierende HighLevel-Abonnement oder eine andere wesentliche Mitgliedschaftsvoraussetzung, kann die Anbieterin die kostenlose Mitgliedschaft nach entsprechender Benachrichtigung beenden.

    27.4 Vor einer Beendigung aufgrund einer unklaren Affiliate-Zuordnung erhält der Kunde Gelegenheit, innerhalb einer angemessenen Frist einen geeigneten Nachweis seiner Berechtigung vorzulegen.

    27.5 Der Kunde kann seine Clubmitgliedschaft jederzeit in Textform beenden.

    27.6 Die Beendigung der Clubmitgliedschaft hat keinen Einfluss auf Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber HighLevel.

    27.7 Die Anbieterin kann das kostenlose Clubangebot mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen vollständig einstellen, sofern keine abweichenden individuellen Zusagen oder zwingenden gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.

    § 28 Nutzungsrechte und Community-Verhalten

    28.1 Die Clubmitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.

    28.2 Eine Weitergabe persönlicher Zugangsdaten an Dritte ist unzulässig.

    28.3 Mitglieder dürfen die im Club vermittelten Kenntnisse und Methoden in ihrer eigenen geschäftlichen Tätigkeit nutzen und auf dieser Grundlage eigene Dienstleistungen entwickeln.

    28.4 Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder der Weiterverkauf geschützter Clubinhalte und Materialien ist ohne entsprechende Berechtigung nicht gestattet.

    28.5 Für ausdrücklich zur Weitergabe oder kommerziellen Nutzung freigegebene Snapshots, Templates oder sonstige Materialien gelten die jeweils eingeräumten Nutzungsrechte.

    28.6 Mitglieder verpflichten sich zu einem sachlichen und respektvollen Umgang miteinander.

    28.7 Verboten sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, Spam, betrügerische Angebote, die unberechtigte Weitergabe personenbezogener Daten sowie die Verletzung von Rechten anderer Mitglieder.

    28.8 Die Anbieterin kann rechtswidrige oder vertragswidrige Inhalte entfernen und bei erheblichen Verstößen geeignete Maßnahmen bis hin zum Ausschluss treffen.

    28.9 Inhalte und Aussagen anderer Mitglieder stellen nicht automatisch Empfehlungen oder verbindliche Erklärungen der Anbieterin dar.

    Teil D – Besondere Bedingungen für Online-Kurse, Workshops und Trainings

    § 29 Vertragsgegenstand

    29.1 Die Anbieterin bietet digitale Kurse, Workshops, Trainings, Schulungsprogramme und sonstige Weiterbildungsleistungen an.

    29.2 Die Angebote können aufgezeichnete Videos, Texte, Checklisten, Vorlagen, Live-Unterricht, Gruppenveranstaltungen und weitere digitale Lernmaterialien umfassen.

    29.3 Der verbindliche Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Kursbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung.

    29.4 Die Anbieterin schuldet die Bereitstellung der vereinbarten Inhalte beziehungsweise die Durchführung der vereinbarten Schulungsleistungen.

    29.5 Ein bestimmter geschäftlicher Erfolg, Umsatz, Gewinn, eine Zertifizierung oder die Erreichung individueller wirtschaftlicher Ziele ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

    § 30 Anmeldung und Zugang

    30.1 Die Anmeldung erfolgt über den jeweiligen Bestellprozess, ein Buchungsformular oder aufgrund eines individuellen Angebots.

    30.2 Nach Vertragsschluss und Erfüllung der vereinbarten Zahlungsvoraussetzungen erhält der Kunde Zugang zu den gebuchten digitalen Inhalten.

    30.3 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird der Kurszugang für zwölf Monate ab Freischaltung gewährt.

    30.4 Nach Ablauf der vereinbarten Zugangszeit endet der Anspruch auf den weiteren Zugriff.

    30.5 Eine Verlängerung des Zugangs erfolgt nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung oder einer ausdrücklichen Leistungszusage.

    30.6 Der Kurszugang ist persönlich. Die Weitergabe von Zugangsdaten oder Kursmaterialien an nicht berechtigte Dritte ist untersagt.

    § 31 Preise und Ratenzahlung

    31.1 Es gelten die im jeweiligen Bestellprozess oder Angebot ausgewiesenen Preise.

    31.2 Soweit nicht anders vereinbart, ist die Kursgebühr vor Freischaltung vollständig fällig.

    31.3 Bei vereinbarter Ratenzahlung bleiben sämtliche vereinbarten Raten nach Maßgabe des Zahlungsplans geschuldet.

    31.4 Die Nichtteilnahme oder unterbliebene Nutzung bereits vertragsgemäß bereitgestellter Kursinhalte führt nicht automatisch zum Entfallen der Zahlungspflicht.

    31.5 Bei Zahlungsverzug kann die Anbieterin nach den gesetzlichen Voraussetzungen den Zugang vorübergehend sperren.

    31.6 Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere bei nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung, bleiben unberührt.

    § 32 Stornierung, Rücktritt und Erstattung

    32.1 Da die Angebote ausschließlich für Unternehmer bestimmt sind, besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht nach den §§ 312g, 355 BGB.

    32.2 Ein freiwilliges vertragliches Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht nur, wenn es ausdrücklich angeboten wurde.

    32.3 Bei bereits vollständig bereitgestellten digitalen Kursinhalten besteht kein Anspruch auf Rückerstattung allein deshalb, weil der Kunde die Inhalte nicht nutzt oder seine Teilnahmeentscheidung nachträglich ändert.

    32.4 Bei zeitgebundenen Live-Veranstaltungen gelten ergänzend die individuell vereinbarten Teilnahme- und Stornierungsbedingungen.

    32.5 Muss eine Veranstaltung aus einem von der Anbieterin zu vertretenden Grund ausfallen, gelten die gesetzlichen Ansprüche des Kunden. Die Parteien können einvernehmlich einen Ersatztermin vereinbaren.

    32.6 Gesetzliche Rechte aufgrund von Leistungsstörungen, Mängeln oder einer wirksamen Vertragsbeendigung bleiben unberührt.

    § 33 Urheberrecht und Nutzung der Kursinhalte

    33.1 Die bereitgestellten Kursinhalte und Schulungsunterlagen sind im Rahmen der bestehenden Schutzrechte geschützt.

    33.2 Der Kunde erhält für die Dauer seines vereinbarten Zugangs ein einfaches, persönliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den digitalen Kursinhalten.

    33.3 Soweit Materialien ausdrücklich zum dauerhaften Download bereitgestellt werden, darf der Kunde diese im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte auch nach Ende des Kurszugangs verwenden.

    33.4 Das im Kurs erworbene Wissen darf für die eigene geschäftliche Tätigkeit und zur Entwicklung eigener Angebote genutzt werden.

    33.5 Die unveränderte oder im Wesentlichen übernommene Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder der Weiterverkauf geschützter Kursmaterialien ist ohne entsprechende Berechtigung untersagt.

    33.6 Die Verwendung geschützter Kursinhalte in eigenen Schulungen, Kursen oder Coachings bedarf einer entsprechenden Nutzungsberechtigung.

    33.7 Gesondert bereitgestellte Vorlagen, Snapshots und andere Materialien können abweichenden Lizenzbedingungen unterliegen.

    § 34 Durchführung und technische Voraussetzungen

    34.1 Die Anbieterin stellt die vereinbarten digitalen Inhalte über eine geeignete Online-Plattform zur Verfügung.

    34.2 Der Kunde ist verantwortlich für eine geeignete Internetverbindung, einen aktuellen Browser und die erforderlichen technischen Endgeräte.

    34.3 Die Anbieterin darf Kursinhalte aktualisieren, korrigieren oder ergänzen, soweit dadurch der vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

    34.4 Soweit Live-Veranstaltungen vereinbart sind, werden Termine rechtzeitig bekannt gegeben beziehungsweise ergeben sich aus der Kursbeschreibung.

    34.5 Eine Aufzeichnung von Live-Veranstaltungen wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vorgesehen ist.

    34.6 Soweit Support Bestandteil des gebuchten Angebots ist, wird dieser über die vereinbarten Kommunikationskanäle erbracht. Bei regulärem Kurssupport erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Reaktionszeit vereinbart wurde.

    § 35 Verstöße und außerordentliche Kündigung

    35.1 Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die vertraglichen Nutzungsbedingungen kann die Anbieterin nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geeignete Maßnahmen ergreifen.

    35.2 Hierzu gehören insbesondere bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die vorübergehende Sperrung von Zugängen oder die außerordentliche Kündigung.

    35.3 Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei wiederholter unberechtigter Weitergabe geschützter Kursinhalte, missbräuchlicher Zugangsnutzung oder schwerwiegenden Verstößen gegen Rechte Dritter vorliegen.

    35.4 Ansprüche auf Rückerstattung oder weitere gesetzliche Rechte richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Umständen des Einzelfalls.

    Teil E – Besondere Bedingungen für das Social Lead System (SLS)

    § 36 Vertragsgegenstand

    36.1 Das Social Lead System (SLS) ist eine Dienstleistung zur Erstellung, Planung, Veröffentlichung und Automatisierung von Social-Media-Inhalten sowie zur Unterstützung der digitalen Interessentengewinnung.

    36.2 Die vereinbarten Leistungen können insbesondere umfassen:

    • a) Einrichtung erforderlicher Software und Automationen,
    • b) Entwicklung einer Content-Strategie,
    • c) Erstellung von Social-Media-Beiträgen einschließlich Texten und Grafiken,
    • d) Planung und Veröffentlichung von Beiträgen,
    • e) Einrichtung von Kommentar-Automationen,
    • f) automatisierte Reaktionen auf definierte Nutzerinteraktionen,
    • g) Weiterleitung und Erfassung von Interessenten,
    • h) laufende Betreuung und vereinbarte Optimierungen.

    36.3 Die konkrete Anzahl der Beiträge, verwendeten Social-Media-Kanäle, Automationen und Betreuungsleistungen ergibt sich ausschließlich aus dem gebuchten Angebot.

    36.4 Leistungen, die über das gebuchte Paket hinausgehen, sind gesondert zu vereinbaren.

    § 37 Einrichtung und technische Voraussetzungen

    37.1 Die Anbieterin richtet die im Angebot beschriebenen technischen Bestandteile ein.

    37.2 Die Einrichtung kann insbesondere HighLevel, Social-Media-Accounts, Workflow-Automationen, Formulare, Kontaktverwaltung und technische Integrationen umfassen.

    37.3 Der Kunde stellt die erforderlichen Accounts, Berechtigungen, Zugangsmöglichkeiten und Informationen zur Verfügung.

    37.4 Erforderliche Drittanbieter-Abonnements sind vom Kunden gesondert zu bezahlen, soweit sie nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind.

    37.5 Die Anbieterin prüft die vereinbarten technischen Funktionen vor deren Inbetriebnahme in einem dem Leistungsumfang angemessenen Umfang.

    37.6 Eine laufende Wartung oder Überwachung ist nur geschuldet, soweit sie Bestandteil des gebuchten Betreuungspakets ist.

    § 38 Erstellung von Social-Media-Inhalten

    38.1 Die Anbieterin erstellt die vereinbarte Anzahl von Social-Media-Inhalten auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen und Kommunikationsvorgaben.

    38.2 Der Kunde ist verpflichtet, sachlich richtige Informationen über seine Produkte, Dienstleistungen, Preise und Angebote bereitzustellen.

    38.3 Die Anbieterin darf KI-gestützte Systeme zur Entwicklung von Themen, Texten, Grafiken und anderen Content-Bestandteilen einsetzen.

    38.4 Der Kunde ist für die Prüfung seiner geschäftlichen Angaben und für erforderliche branchenspezifische rechtliche Freigaben verantwortlich. Eigene gesetzliche und vertragliche Prüfungspflichten der Anbieterin bleiben unberührt.

    38.5 Die Anzahl enthaltener Korrekturschleifen ergibt sich aus dem Angebot.

    38.6 Nachträgliche Änderungen, die nicht durch eine vertragswidrige Leistung der Anbieterin veranlasst sind und über den vereinbarten Korrekturumfang hinausgehen, können gesondert berechnet werden, sofern der Kunde diese Zusatzleistungen beauftragt.

    § 39 Content-Freigabe und Veröffentlichung

    39.1 Die Veröffentlichung erfolgt nach dem vereinbarten Freigabe- und Veröffentlichungsverfahren.

    39.2 Der Kunde kann der Anbieterin eine ausdrückliche Ermächtigung zur automatisierten Veröffentlichung von Inhalten innerhalb vorab vereinbarter Themen, Angebote und Kommunikationsvorgaben erteilen.

    39.3 Ohne eine solche Ermächtigung bedürfen veröffentlichungspflichtige Inhalte der vereinbarten Freigabe.

    39.4 Eine ausbleibende Rückmeldung gilt nur dann als Freigabe, wenn hierfür eine ausdrückliche und wirksame Vereinbarung getroffen wurde.

    39.5 Verzögert sich eine Veröffentlichung aufgrund einer fehlenden erforderlichen Kundenfreigabe, hat die Anbieterin diese Verzögerung nicht zu vertreten.

    39.6 Die Anbieterin schuldet keine Veröffentlichung über technisch nicht verfügbare oder unzulässige Zugriffswege.

    § 40 Kommentar-Automationen und Interessentengewinnung

    40.1 Soweit vereinbart, richtet die Anbieterin Automationen ein, die auf definierte Interaktionen von Social-Media-Nutzern reagieren können.

    40.2 Die Automationen können beispielsweise durch Kommentare mit bestimmten Schlüsselwörtern ausgelöst werden.

    40.3 Automatisierte Nachrichten, Kontaktaufnahmen und Datenverarbeitungen dürfen ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften und Plattformbedingungen erfolgen.

    40.4 Der Kunde ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm vorgegebenen Marketingmaßnahmen und für die Bereitstellung erforderlicher Informationen und Einwilligungen, soweit diese in seinem Verantwortungsbereich liegen.

    40.5 Die Anbieterin ist für die vertragsgemäße und fachgerechte technische Konfiguration verantwortlich.

    40.6 Automatisierte Interaktionen können durch technische Einschränkungen, Plattformänderungen oder Nutzereinstellungen beeinflusst werden.

    40.7 Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl generierter Kontakte oder auf die tatsächliche Reaktion angesprochener Nutzer besteht nicht.

    § 41 Laufende Betreuung

    41.1 Die laufende Betreuung umfasst die im gebuchten Paket vereinbarten Tätigkeiten.

    41.2 Hierzu können regelmäßige Content-Erstellung, Planung, Veröffentlichung, technische Kontrolle und Optimierung bestehender Automationen gehören.

    41.3 Die Entwicklung zusätzlicher Systeme, Erweiterung auf neue Plattformen, umfangreiche Änderungen bestehender Kampagnen und individuelle Beratungsleistungen sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

    41.4 Die Anbieterin darf geeignete technische Arbeitsabläufe verwenden und weiterentwickeln, sofern die vertraglich geschuldeten Leistungen erbracht werden.

    § 42 Vergütung, Laufzeit und Kündigung

    42.1 Die Vergütung kann aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr und einer laufenden monatlichen Betreuungsgebühr bestehen.

    42.2 Höhe und Fälligkeit der Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

    42.3 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt nur dann drei Monate oder einen anderen festgelegten Zeitraum, wenn dies bei Vertragsschluss entsprechend vereinbart wurde.

    42.4 Beginn der Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und eine mögliche Vertragsverlängerung richten sich nach dem Angebot.

    42.5 Eine Einrichtungsgebühr wird nicht allein deshalb rückerstattet, weil der Kunde nach vertragsgemäßer Einrichtung die laufende Betreuung nicht mehr in Anspruch nehmen möchte. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

    42.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt bestehen.

    § 43 Keine Erfolgsgarantie

    43.1 Die Anbieterin schuldet die vereinbarte Erstellung, Einrichtung und Betreuung des Social Lead Systems.

    43.2 Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nur geschuldet, wenn hierfür ausdrücklich eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.

    43.3 Insbesondere werden keine bestimmten Reichweiten, Followerzahlen, Kommentarzahlen, Leads, Termine, Verkäufe oder Umsätze garantiert.

    43.4 Änderungen des Plattformalgorithmus oder des Nutzerverhaltens liegen grundsätzlich außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs der Anbieterin.

    Teil F – Besondere Bedingungen für das Sichtbarkeits- und Vertrauenssystem (SVS)

    § 44 Vertragsgegenstand

    44.1 Das Sichtbarkeits- und Vertrauenssystem (SVS) umfasst die im jeweiligen Angebot vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung und Verwaltung der digitalen Unternehmenspräsenz sowie zur Unterstützung des Bewertungs- und Reputationsmanagements.

    44.2 Die Leistungen können insbesondere umfassen:

    • a) technische Einrichtung von Bewertungsprozessen,
    • b) Erstellung und Konfiguration automatisierter Bewertungsanfragen,
    • c) Einrichtung von Bewertungslinks und QR-Codes,
    • d) Integration entsprechender Prozesse in CRM- und Automationssysteme,
    • e) technische Unterstützung bei der Verwaltung von Online-Bewertungen,
    • f) Einrichtung von Abläufen zur Bearbeitung und Beantwortung von Bewertungen,
    • g) KI-gestützte Vorbereitung von Bewertungsantworten,
    • h) vereinbarte laufende Betreuung und Überwachung.

    44.3 Die konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem gebuchten SVS-Angebot.

    44.4 Eine umfassende Suchmaschinenoptimierung, bezahlte Werbung oder Betreuung sämtlicher Online-Plattformen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

    § 45 Einrichtung des Systems

    45.1 Die Anbieterin richtet die vereinbarten Bewertungs- und Automationsprozesse ein.

    45.2 Die Einrichtung kann insbesondere HighLevel, externe Bewertungsplattformen und weitere erforderliche technische Dienste umfassen.

    45.3 Der Kunde stellt die hierfür erforderlichen Informationen, Berechtigungen und Zugänge bereit.

    45.4 Die Anbieterin prüft die vereinbarten technischen Funktionen vor Übergabe beziehungsweise Aktivierung in angemessenem Umfang.

    45.5 Nach vertragsgemäßer Fertigstellung der vereinbarten Einrichtung wird eine hierfür geschuldete einmalige Einrichtungsvergütung nach den vereinbarten Zahlungsbedingungen fällig.

    § 46 Bewertungsanfragen und Bewertungsmanagement

    46.1 Die Anbieterin unterstützt den Kunden bei der Einrichtung von Prozessen zur Einholung authentischer Kundenbewertungen.

    46.2 Bewertungsanfragen dürfen nur an Personen versendet werden, deren Kontaktaufnahme für diesen Zweck rechtlich zulässig ist.

    46.3 Der Kunde stellt die erforderlichen Informationen über die angesprochenen Personen bereit und gewährleistet, dass die von ihm veranlasste Kontaktaufnahme auf einer zulässigen Grundlage erfolgt.

    46.4 Die Anbieterin wird keine Verfahren einrichten, die gezielt falsche Bewertungen erzeugen, Bewertende täuschen oder gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

    46.5 Die Erstellung gekaufter, erfundener oder sonstiger nicht authentischer Bewertungen ist nicht Bestandteil des Angebots.

    46.6 Die Anbieterin schuldet keine bestimmte Anzahl oder durchschnittliche Bewertungshöhe.

    46.7 Der Inhalt einer abgegebenen Bewertung liegt grundsätzlich in der Verantwortung des jeweiligen Bewertenden.

    46.8 Eine Entfernung kritischer Bewertungen oder die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Bewertungsplattformen ist nur geschuldet, wenn eine entsprechende Leistung ausdrücklich vereinbart wurde.

    § 47 Automatisierte Bewertungsantworten

    47.1 Soweit vereinbart, kann die Anbieterin Systeme einrichten, die mittels KI Antwortvorschläge auf Kundenbewertungen erstellen.

    47.2 Die automatische Veröffentlichung solcher Antworten bedarf einer entsprechenden vertraglichen Ermächtigung und muss mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie den Plattformbedingungen vereinbar sein.

    47.3 Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Kommunikationsrichtlinien und Informationen zu seinem Unternehmen bereitzustellen.

    47.4 Die Anbieterin schuldet die vereinbarte technische Einrichtung und Qualitätssicherung, jedoch keine uneingeschränkte inhaltliche Fehlerfreiheit automatisierter Antworten.

    47.5 Soweit eine manuelle Freigabe vereinbart wurde, erfolgt die Veröffentlichung erst nach dieser Freigabe.

    47.6 Die Anbieterin darf bei erkennbar problematischen Inhalten eine automatisierte Veröffentlichung aussetzen und eine manuelle Prüfung vorsehen.

    § 48 Laufende Betreuung und technische Änderungen

    48.1 Die laufende Betreuung umfasst ausschließlich die im SVS-Paket vereinbarten Leistungen.

    48.2 Hierzu können insbesondere die Überwachung vereinbarter Automationen, technische Anpassungen, Änderungen von Bewertungsanfragen und die Betreuung eingerichteter Prozesse gehören.

    48.3 Zusätzliche technische Funktionen oder umfangreiche Erweiterungen bestehender Systeme sind nur Bestandteil der Leistung, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

    48.4 Änderungen durch Bewertungsplattformen oder Drittanbieter können Anpassungen der eingerichteten Systeme erforderlich machen.

    48.5 Die Anbieterin und der Kunde stimmen den Umgang mit zusätzlichen, nicht bereits geschuldeten Anpassungsleistungen ab.

    § 49 Vergütung und Vertragslaufzeit

    49.1 Das SVS-Angebot kann eine einmalige Einrichtungsvergütung und eine laufende Betreuungsvergütung umfassen.

    49.2 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

    49.3 Eine Mindestvertragslaufzeit von drei oder sechs Monaten gilt nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.

    49.4 Kündigungsfrist und eine etwaige automatische Verlängerung ergeben sich aus den bei Vertragsschluss vereinbarten Bedingungen.

    49.5 Nach Beendigung der laufenden Betreuung besteht kein Anspruch auf weitere Überwachung, Optimierung oder technische Pflege der eingerichteten Systeme, soweit keine andere vertragliche Grundlage besteht.

    § 50 Keine Garantie bestimmter Bewertungen oder Rankings

    50.1 Die Anbieterin schuldet die vereinbarte Einrichtung und Betreuung der Bewertungsprozesse.

    50.2 Eine bestimmte Anzahl positiver Bewertungen, ein bestimmter Bewertungsdurchschnitt oder die Verbesserung eines Rankings in Suchmaschinen beziehungsweise auf Bewertungsplattformen wird nicht garantiert.

    50.3 Die Entscheidung eines Kunden, eine Bewertung abzugeben, sowie der Inhalt dieser Bewertung liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs der Anbieterin.

    50.4 Der Kunde bleibt für die Qualität seiner eigenen Produkte und Dienstleistungen verantwortlich.

    Teil G – Besondere Bedingungen für LinkedIn-Content- und Social-Media-Management

    § 51 Vertragsgegenstand

    51.1 Die Anbieterin erbringt Dienstleistungen zur strategischen Planung, Erstellung, Gestaltung, Veröffentlichung und Betreuung von LinkedIn-Inhalten.

    51.2 Das Leistungsangebot kann insbesondere umfassen:

    • a) Recherche relevanter Themen,
    • b) Analyse öffentlich zugänglicher Inhalte und Marktinformationen,
    • c) Erstellung von LinkedIn-Beiträgen,
    • d) Gestaltung von Karussells, Grafiken und visuellen Inhalten,
    • e) Entwicklung von Beitragstexten und Handlungsaufforderungen,
    • f) KI-gestützte Content-Erstellung,
    • g) Content-Planung und Veröffentlichung,
    • h) vereinbarte Erfolgsauswertungen und Optimierungen.

    51.3 Die Anzahl der monatlich oder wöchentlich geschuldeten Inhalte, die enthaltenen Formate und die jeweiligen Leistungen ergeben sich aus dem gebuchten Angebot.

    51.4 Videoerstellung, persönliche Fotoaufnahmen, individuelle Interviews, Community-Management und direkte Kontaktaufnahme mit LinkedIn-Nutzern gehören nur zum Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

    § 52 Content-Strategie und Themenrecherche

    52.1 Die Anbieterin entwickelt und erstellt die vereinbarten Inhalte auf Grundlage der Zielgruppe, Positionierung, Angebote und Kommunikationsziele des Kunden.

    52.2 Die Anbieterin kann zur Themenfindung öffentlich zugängliche Informationen, Markttrends, branchenbezogene Entwicklungen und zulässig zugängliche Social-Media-Inhalte berücksichtigen.

    52.3 Die Recherche erfolgt ausschließlich über rechtlich zulässige Methoden und im Rahmen der jeweils geltenden Plattformbedingungen.

    52.4 Eine vollständige Markt- oder Wettbewerbsanalyse wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich Bestandteil des Angebots ist.

    52.5 Der Kunde stellt die für seine Positionierung erforderlichen geschäftlichen Informationen und Markenrichtlinien bereit.

    § 53 Erstellung von LinkedIn-Inhalten

    53.1 Die Anbieterin erstellt die vereinbarten Inhalte entsprechend dem gebuchten Paket.

    53.2 Hierzu können insbesondere Textbeiträge, visuelle Einzelbeiträge, Karussells und andere vereinbarte Formate gehören.

    53.3 Die Anbieterin darf KI-Systeme zur Textentwicklung, Bildgenerierung, grafischen Gestaltung und Strukturierung von Beiträgen einsetzen.

    53.4 Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Unternehmens-, Produkt- und Angebotsinformationen verantwortlich.

    53.5 Die Anbieterin schuldet eine fachgerechte Erstellung entsprechend den vereinbarten Qualitätsanforderungen.

    53.6 Die Anzahl enthaltener Korrekturen richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.

    53.7 Zusätzliche Änderungswünsche nach vertragsgemäßer Erstellung oder Freigabe können gesondert vergütet werden, wenn der Kunde entsprechende Zusatzleistungen beauftragt.

    § 54 Content-Freigabe und automatische Veröffentlichung

    54.1 Die Veröffentlichung von LinkedIn-Inhalten erfolgt entsprechend dem vereinbarten Freigabeprozess.

    54.2 Der Kunde kann die Anbieterin ausdrücklich zur automatisierten Veröffentlichung von Inhalten innerhalb zuvor festgelegter Themen, Angebote und Kommunikationsrichtlinien ermächtigen.

    54.3 Eine solche Ermächtigung kann insbesondere für regelmäßig wiederkehrende Beiträge, Karussells und andere definierte Content-Formate erteilt werden.

    54.4 Bei einer vereinbarten Einzelabnahme werden Inhalte vor der Veröffentlichung zur Freigabe bereitgestellt.

    54.5 Die Anbieterin ist berechtigt, Inhalte mit erkennbar problematischen, rechtswidrigen oder offensichtlich unzutreffenden Aussagen vor einer Veröffentlichung zurückzuhalten, bis eine Klärung erfolgt ist.

    54.6 Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich über technisch verfügbare und im Rahmen der jeweiligen Plattformbedingungen zulässige Verfahren.

    54.7 Der Kunde kann eine für die Zukunft erteilte Veröffentlichungsermächtigung in Textform widerrufen. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben unberührt.

    § 55 Einsatz von KI und Automationen

    55.1 Die Anbieterin kann zur Erstellung und Organisation der vereinbarten Inhalte automatisierte Systeme und KI-Agenten einsetzen.

    55.2 Diese können insbesondere Aufgaben in den Bereichen Recherche, Themenplanung, Texterstellung, Bildgestaltung, Qualitätskontrollen und Redaktionsplanung übernehmen.

    55.3 Die Anbieterin kann die technische Funktionsweise ihrer internen Produktionssysteme verändern, sofern der vereinbarte Leistungsumfang und die vereinbarten Qualitätsanforderungen eingehalten werden.

    55.4 Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Offenlegung interner Prompts, Agenten-Konfigurationen, Automationsarchitekturen oder sonstiger interner Produktionsmethoden, soweit diese nicht ausdrücklich Vertragsgegenstand sind und keine gesetzlichen Auskunftspflichten entgegenstehen.

    55.5 Die Anbieterin verpflichtet sich, keine wissentlich unzulässigen Automatisierungen zur Manipulation von Reichweite, Interaktionen oder Plattformalgorithmen einzusetzen.

    § 56 LinkedIn-Account und Plattformbedingungen

    56.1 Der LinkedIn-Account verbleibt im Verantwortungsbereich des Kunden.

    56.2 Der Kunde stellt die für die vereinbarten Dienstleistungen erforderlichen Zugriffsberechtigungen bereit.

    56.3 Die Anbieterin nutzt die bereitgestellten Berechtigungen ausschließlich im Rahmen des vereinbarten Auftrags.

    56.4 Die Anbieterin verpflichtet sich zur Einhaltung der für ihre Tätigkeiten geltenden LinkedIn-Nutzungsbedingungen.

    56.5 Ohne gesonderte Vereinbarung werden keine automatisierten Kontaktanfragen, privaten Nachrichten, Kommentare oder sonstigen Interaktionen im Namen des Kunden durchgeführt.

    56.6 Die Anbieterin schuldet keine unzulässige Umgehung technischer Zugriffsbeschränkungen oder sonstiger Schutzmaßnahmen.

    56.7 Für Einschränkungen oder Sperrungen des Accounts, die nicht auf eine von der Anbieterin zu vertretende Pflichtverletzung zurückzuführen sind, haftet die Anbieterin nur nach Maßgabe der allgemeinen Haftungsbestimmungen.

    56.8 Werden vereinbarte Leistungen durch Änderungen der Plattformbedingungen oder technischen Schnittstellen unmöglich oder wesentlich erschwert, stimmen die Vertragsparteien eine zulässige alternative Vorgehensweise ab. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

    § 57 Nutzungsrechte an LinkedIn-Inhalten

    57.1 Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an den individuell für ihn erstellten und übergebenen Beiträgen und Grafiken die vereinbarten Nutzungsrechte.

    57.2 Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung dieser Inhalte für seine eigene geschäftliche Kommunikation.

    57.3 Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf eigenen Unternehmensprofilen und die Wiederverwendung auf anderen eigenen Marketingkanälen, soweit Rechte Dritter dies erlauben.

    57.4 Die internen Produktionssysteme, Prompts, Vorlagen und Automationen der Anbieterin sind nicht Bestandteil der übertragenen Nutzungsrechte, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

    57.5 Rechte an verwendeten Bildern, Schriftarten, Stockmaterialien und anderen Bestandteilen Dritter richten sich nach deren jeweiligen Lizenzbedingungen.

    § 58 Laufzeit und Vergütung

    58.1 Die Vergütung erfolgt entsprechend dem gebuchten Paket und der vereinbarten Abrechnung.

    58.2 Wiederkehrende Vergütungen sind grundsätzlich im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

    58.3 Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurde.

    58.4 Kündigungsfrist und Vertragsverlängerung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

    58.5 Nach Vertragsende endet die Verpflichtung zur Erstellung, Planung und Veröffentlichung weiterer Inhalte.

    58.6 Bereits vollständig bezahlte und vertragsgemäß erstellte Inhalte werden dem Kunden im vereinbarten Format zur Verfügung gestellt.

    § 59 Keine Erfolgsgarantie

    59.1 Die Anbieterin schuldet die vertragsgemäße Erstellung und gegebenenfalls Veröffentlichung der vereinbarten Inhalte.

    59.2 Ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

    59.3 Insbesondere werden keine bestimmten Reichweiten, Impressionen, Followerzahlen, Interaktionen, Anfragen, Termine, Leads oder Umsätze garantiert.

    59.4 Die Ergebnisse hängen insbesondere von der Zielgruppe, der bestehenden Reichweite, dem Angebot des Kunden, dem Wettbewerb und den Algorithmen der Plattform ab.

    Teil H – Besondere Bedingungen für KI-Agenten, Automationen und individuelle Implementierungen

    § 60 Vertragsgegenstand

    60.1 Die Anbieterin kann individuelle oder standardisierte KI-Agenten, CRM-Konfigurationen, Automationen und technische Lösungen erstellen, einrichten und betreuen.

    60.2 Hierzu gehören insbesondere:

    • a) HighLevel Managed Agents und vergleichbare KI-Agenten,
    • b) automatisierte Workflows und Kommunikationsprozesse,
    • c) CRM- und Pipeline-Konfigurationen,
    • d) Terminbuchungs- und Follow-up-Systeme,
    • e) automatisierte Content-Erstellung,
    • f) automatisierte Leadqualifizierung,
    • g) KI-gestützte Chat- und Kommunikationssysteme,
    • h) individuell vereinbarte technische Integrationen.

    60.3 Der konkrete Leistungsumfang, erforderliche Schnittstellen und technische Voraussetzungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

    60.4 Die Anbieterin schuldet nur die ausdrücklich vereinbarten Implementierungs-, Konfigurations- und Betreuungsleistungen.

    § 61 Einrichtung, Prüfung und Abnahme

    61.1 Die Anbieterin erstellt beziehungsweise konfiguriert die vereinbarte technische Lösung anhand der vereinbarten Anforderungen.

    61.2 Vor der Übergabe werden die vereinbarten Kernfunktionen in einem dem Leistungsumfang angemessenen Umfang geprüft.

    61.3 Soweit die vereinbarte Leistung rechtlich als Werkleistung einzuordnen ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Abnahme.

    61.4 Die Anbieterin kann den Kunden nach Fertigstellung zur Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist auffordern. Eine Abnahmefiktion tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein.

    61.5 Wesentliche Abweichungen von ausdrücklich vereinbarten Anforderungen werden im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten behoben.

    61.6 Zusätzliche Funktionen, nachträgliche Erweiterungen oder Änderungen der ursprünglichen Anforderungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

    § 62 Betrieb und Verantwortlichkeiten

    62.1 KI-Agenten und Automationen können nur innerhalb der technischen Möglichkeiten der eingesetzten Plattformen betrieben werden.

    62.2 Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm vorgegebenen Verarbeitungszwecke, Kommunikationsmaßnahmen und geschäftlichen Entscheidungen verantwortlich, soweit diese in seinem Verantwortungsbereich liegen.

    62.3 Die Anbieterin ist für die fachgerechte Einrichtung, Konfiguration und Erbringung der vereinbarten Leistungen verantwortlich.

    62.4 Der Kunde hat produktiv eingesetzte Systeme entsprechend ihrem Einsatzzweck angemessen zu überwachen, soweit diese Überwachung nicht ausdrücklich von der Anbieterin übernommen wurde.

    62.5 Systeme, die eigenständig Nachrichten versenden, Inhalte veröffentlichen oder geschäftsrelevante Aktionen auslösen, dürfen nur im Rahmen der vereinbarten Berechtigungen und Freigaben eingesetzt werden.

    62.6 Der Kunde hat die Anbieterin unverzüglich über erkannte Fehlfunktionen zu informieren, soweit deren Behebung zu den vereinbarten Leistungen gehört.

    § 63 Übergabe und Nutzungsrechte

    63.1 Individuell vereinbarte Arbeitsergebnisse werden dem Kunden in der vereinbarten Form zur Nutzung bereitgestellt.

    63.2 Der Kunde erhält die für den vertragsgemäßen Einsatz erforderlichen Nutzungsrechte.

    63.3 Vorbestehende Templates, Snapshots, Prompts und wiederverwendbare Agenten-Konfigurationen der Anbieterin bleiben von einer Übertragung weitergehender Rechte ausgenommen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

    63.4 Die vertragsgemäße Nutzung eingerichteter Systeme für eigene geschäftliche Zwecke ist zulässig.

    63.5 Die isolierte Weitergabe, Vervielfältigung oder Weiterlizenzierung geschützter Systembestandteile an Dritte ist nur im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte zulässig.

    63.6 Eine Verpflichtung zur Herausgabe interner Entwicklungsunterlagen, Quellcodes oder interner Prompt-Bibliotheken besteht nur, soweit dies vereinbart oder gesetzlich geschuldet ist.

    § 64 Wartung und technische Weiterentwicklung

    64.1 Eine laufende Wartung, Überwachung oder Optimierung ist nur dann geschuldet, wenn ein entsprechender Betreuungsvertrag besteht oder diese Leistung ausdrücklich vereinbart wurde.

    64.2 Bei einmaligen Implementierungsaufträgen endet die Verpflichtung zur laufenden Betreuung nach Erbringung der vereinbarten Leistung, soweit keine gesetzlichen Nacherfüllungs- oder sonstigen Ansprüche bestehen.

    64.3 Änderungen an Softwareplattformen, APIs oder KI-Modellen können Auswirkungen auf bestehende Konfigurationen haben.

    64.4 Erforderliche Anpassungen werden im Rahmen eines bestehenden Wartungs- oder Betreuungsvertrags durchgeführt, soweit sie von dessen Leistungsumfang erfasst sind.

    64.5 Darüber hinausgehende Anpassungen können gesondert angeboten und vergütet werden.

    Teil I – Gemeinsame Sonderbestimmungen für laufende Dienstleistungen

    § 65 Leistungsbeginn und Abrechnungsbeginn

    65.1 Bei Dienstleistungen mit einmaliger Einrichtung und anschließender laufender Betreuung werden die beiden Leistungsbestandteile entsprechend dem Angebot voneinander abgegrenzt.

    65.2 Der Beginn der laufenden Betreuung richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.

    65.3 Sofern kein anderer Zeitpunkt vereinbart wurde, beginnt die laufende Betreuung mit der Bereitstellung des vereinbarten betriebsbereiten Systems und Aufnahme der regelmäßigen Leistungen.

    65.4 Verzögerungen aufgrund fehlender erforderlicher Mitwirkung des Kunden werden nach den gesetzlichen Bestimmungen und den vertraglichen Vereinbarungen berücksichtigt.

    § 66 Änderungen des Leistungsumfangs

    66.1 Änderungen und Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.

    66.2 Die Anbieterin kann für zusätzliche Leistungen ein gesondertes Angebot erstellen.

    66.3 Eine Erweiterung des Leistungsumfangs führt nicht automatisch zur Änderung anderer vertraglicher Leistungen oder Laufzeiten.

    66.4 Der Kunde hat keinen Anspruch auf unentgeltliche Anpassungen aufgrund geänderter eigener Anforderungen, soweit diese über die bereits geschuldete Leistung hinausgehen.

    § 67 Vertragsende und Übergabe

    67.1 Nach Vertragsende erhält der Kunde die ihm nach dem Vertrag und den gesetzlichen Vorschriften zustehenden Arbeitsergebnisse, Inhalte und Daten.

    67.2 Die Übergabe erfolgt in den vereinbarten Formaten und innerhalb eines angemessenen Zeitraums.

    67.3 Kundeneigene Zugänge und Accounts verbleiben grundsätzlich beim Kunden.

    67.4 Interne Arbeitsunterlagen, Vorlagen, Agenten-Konfigurationen und andere geschützte Bestandteile der Anbieterin werden nur herausgegeben, soweit dies ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich geschuldet ist.

    67.5 Eine nach Vertragsende gewünschte zusätzliche technische Migration, Neueinrichtung oder Übernahme durch andere Dienstleister kann gesondert vergütet werden, soweit diese Leistungen nicht bereits vertraglich oder gesetzlich geschuldet sind.

    67.6 Die Anbieterin ist berechtigt, eigene Zugriffsberechtigungen nach Vertragsende zu entfernen beziehungsweise entfernen zu lassen, soweit dies mit bestehenden vertraglichen und gesetzlichen Pflichten vereinbar ist.

    67.7 Eine vertraglich vereinbarte laufende Leistungspflicht endet mit Wirksamwerden der Vertragsbeendigung. Gesetzliche Nachwirkungs-, Herausgabe-, Auskunfts- und Löschungspflichten bleiben unberührt.